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Als Arbeitspause im Sinn des Arbeitszeitgesetzes gilt jeweils eine Arbeitsunterbrechung ab 15 Minuten. Es steht Arbeitgebern frei, ihren Mitarbeitern hiervon abweichende Ruhepausen vorzuschreiben, sofern diese die gesetzlichen Mindestpausenzeiten nicht unterschreiten.
Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht vergütet. Ausnahmen bilden Betriebspausen – zum Beispiel bei Störfällen -, Pausen im Bergbau unter Tage und Kurzpausen wie Lärm- oder Bildschirmpausen.
Letztere sind gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Da sie lediglich den vorübergehenden Wechsel zu einer bildschirmfernen Tätigkeit bezeichnen, ist der Begriff „Pause“ eigentlich unzutreffend.
Toilettenpausen zählen seltsamerweise weder zu den Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes noch zur Arbeitszeit. Dies führt oftmals zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Toilettenpausen sind jedoch gemeinhin als „notwendige kurze Arbeitsunterbrechungen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit“ eingestuft – und werden somit bezahlt.
Was für Zigarettenpausen übrigens nicht gilt, obwohl viele Raucher den Griff zur Zigarette ebenfalls als „notwendig“ definieren würden. Die Raucherpause muss rechtlich betrachtet im Rahmen der gesetzlichen Arbeitspausen erfolgen, auch wenn viele Arbeitgeber hierbei ein Auge zudrücken.
Dürfen Arbeitspausen vom Arbeitgeber automatisch vorgegeben und abgezogen werden?
Streng sollten Arbeitgeber darin sein, Pausenzeiten vorzuschreiben und deren Einhalten von ihren Mitarbeitern einzufordern. Andernfalls droht ihnen in Deutschland gemäß §22 Arbeitszeitgesetz ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach oder halten sie ihre Mitarbeiter darüber hinaus vorsätzlich von den Ruhepausen ab, können sie sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.
Der Arbeitgeber ist laut § 4 Arbeitszeitgesetz nämlich gesetzlich dazu verpflichtet, Ruhepausen im Voraus festzulegen und zu gewähren. Daher ist es ihm auch erlaubt, die Arbeitspausen automatisch abzuziehen.
Faustregel: Wer nur bis zu sechs Stunden arbeitet, kann die im Dienstplan verankerten Pausen ignorieren, für alle Anderen gelten sie als Vorgabe. Allerdings sollte der Arbeitgeber dann auch überprüfen, ob die Ruhepausen eingehalten werden.
Müssen die gesetzlichen Ruhepausen also in jedem Fall genommen werden? Das verrät Ihnen Teil 3 des Blog-Beitrags zur Ruhepause.
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