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Müssen die gesetzlichen Ruhepausen also in jedem Fall genommen werden?
Die vorgeschriebene Arbeitspause kann nur in wenigen Fällen entfallen, zum Beispiel „…bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen…, wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können“ (§14 ArbZG). An der Frage, was zu solchen „unaufschiebbaren Arbeiten“ zu zählen ist, scheiden sich jedoch die Geister. Denn selbst ein kurz vor Schichtende eingelieferter Patient mit dringendem Behandlungsbedarf ist in einer Klinik gewissermaßen vorhersehbar und sollte keine echte Überraschung oder einen „Notfall“ im organisatorischen Sinn darstellen.
Pausenverzicht wegen Notfällen: Nicht zur Regel machen
Oftmals wird „unter der Hand“ auf die Arbeitspause verzichtet und die Ruhepause oder Ruhezeit verkürzt, weil die betrieblichen Abläufe dies scheinbar erforderlich machen. Schließlich ist dies allzu menschlich und zeugt von Engagement, wenn es gilt, einen Brand zu löschen, man frisch eingelieferte Unfallopfer versorgen oder die ausfallgeschädigten Kollegen im Unternehmen unterstützen möchte.
Von Verletzungen der Ruhepausen ist dennoch aus verschiedenen Gründen dringend abzuraten. Nicht nur wegen der nachlassenden Konzentration und der drohenden Strafen, auf die bereits hingewiesen wurde. Arbeitsrechtlich betrachtet, erwachsen nämlich auch noch andere Konsequenzen.
Verlässt man beispielsweise irgendwann das Unternehmen, besteht kaum Hoffnung darauf, die „gespendeten“ Pausenzeiten zurückzuerhalten – selbst dann nicht, wenn man durch diesen Verzicht das Unternehmen vor Schaden bewahrt oder – Stichwort Brand löschen – anderen Menschen das Leben gerettet hat. Gerichte entscheiden hier von Fall zu Fall.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können Mitarbeiter im Nachhinein schwer nachweisen, inwiefern ausgefallene Arbeitspausen auf echte Notfälle zurückzuführen waren oder auf angeordnete Überstunden zurückgehen. Vor allem dann, wenn diese keine Einzelfälle und eher an der Tagesordnung sind, sollten Arbeitgeber und Mitarbeitende das Gespräch miteinander und eine Lösung suchen.
Gelten die Regelungen zur Ruhepause auch für Nachtschichten? Der 4. und letzte Teil des Blog-Beitrags zur Ruhepause gibt Aufschluss.
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