PPR 2.0 – Definitely maybe (Teil 2)

Ratlos ins neue Jahr mit der (oder ohne die?) PPR 2.0: Im Juni 2024 sollte die PPR 2.0 endlich starten.

Der bayrische Rückzieher vereitelte dies.

Im Februar 2024 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) endlich dem Bundesrat die zur Abstimmung benötigte „Verordnung über die Grundsätze der Personalbedarfsbemessung in der stationären Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung – PPBV)“ vor. Nun, so schien es, könne die PPR 2.0 bald auch offiziell an den Start gehen. Als Termin war schnell der 1.6.2024 auserkoren.

Juni gut, alles gut? Weit gefehlt. Denn nun trat das ein, was vielerorts zum „Eklat“, „Boykott“ oder schlicht zur „politischen Finte“ erklärt wurde: Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates meldeten der Freistaat Bayern und das Land Hamburg im März Bedenken gegen die Verordnung sowie weiteren Beratungsbedarf an.

Sieben weitere Bundesländer folgten in einer Abstimmung ihrem Beispiel, so dass der Gesundheitsausschuss im Bundesrat empfahl, das Thema PPR 2.0 bei der nächsten Sitzung der Länderkammer am 22. März nicht zu behandeln.

Die Begründung

Doch was war passiert? Darüber wird gegenwärtig heftig diskutiert.

Offiziell befürchtet Bayern, die geplante Personalbemessung setze am falschen Ende an. Die eigentliche Herausforderung der Krankenhäuser bestehe nicht in der Personalbemessung, sondern darin, ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen und zu halten. Daher seien in einem ersten Schritt zunächst Maßnahmen zu ergreifen, um die in den Krankenhäusern vorhandenen personellen Ressourcen zu stärken.

Personelle Ressourcenstärkung auf bayrisch?

Auch mittelfristig könne der Personalmangel in der Pflege nicht durch ein Personalbemessungsinstrument behoben werden. Schließlich würden dadurch keine zusätzlichen Pflegekräfte beschafft, im Gegenteil: Aufgrund der zusätzlichen Prüf- und Meldepflichten würde die Arbeitszeit der Pflegekräfte sogar für bürokratische Tätigkeiten verschwendet.

Ist die PPR 2.0 zum politischen Spielzeug geworden? Reaktionen:

Der Deutsche Pflegerat (DPR), der die PPR 2.0 seit fünf Jahren mitentwickelt und deren Erprobung begleitet hat, zeigt sich ebenso überrascht wie enttäuscht.

„Es scheint, dass die Verordnung als politisches Spielzeug im Rahmen der Krankenhausreform missbraucht wird. Das wäre äußerst schädlich und kontraproduktiv“, so Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR.

Es sei „bestürzend und irritierend, einerseits von der dringenden Notwendigkeit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegeprofession zu sprechen, andererseits aber diese Verbesserungen zu behindern.“

Die Einführung der PPR 2.0 könne laut Maier die Arbeitsbedingungen entscheidend verbessern und sei durchaus dazu geeignet, neue Mitarbeiter für die Pflege zu gewinnen und auch ehemalige Pflegekräfte zur Rückkehr in den Pflegeberuf zu bewegen.

„Nichtstun löst die Probleme nicht. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Vielleicht ist der politische Druck noch nicht groß genug, um die ernste Situation der gefährdeten Versorgung umfassend anzuerkennen.“

Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR

Da die PPR 2.0 digital und benutzerfreundlich sei, könne außerdem von einem hohen Bürokratieaufwand keine Rede sein. Es sei beschämend, die Bürokratie als Argument gegen die Pflegepersonalbemessungsverordnung zu verwenden und die Sicherstellung der Versorgung infrage zu stellen, anstatt sie durch deren Einführung zu gewährleisten.

Überhaupt sei es aus Sicht der Pflege unverständlich, warum kurz vor der Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der enthaltenen PPR 2.0 überhaupt noch darüber diskutiert werde. Schließlich liege diese seit vielen Jahren auf dem Tisch und sei das Ergebnis zahlreicher Entwicklungen und Erprobungen.

Immerhin 11 der 16 Bundesländer scheinen diese Erkenntnisse jedoch nicht auszureichen, um grünes Licht für die PPR 2.0 geben zu können: Außer den 9 „Neinsagern“ enthielten sich zwei weitere Bundesländer einer Entscheidung. Demnach finden lediglich fünf Bundesländer die PPR 2.0 gut.

Die PPR 2.0 und ihre Erprobungsberichte liegen schon seit vielen Jahren auf dem Tisch.

Bei ver.di ist man fassungslos: „Auch Bayerns Staatsregierung hat in Sonntagsreden immer wieder erklärt, die Überlastung der Pflegekräfte müsse überwunden werden. Doch jetzt will sie die entscheidende Maßnahme zur Entlastung auf den letzten Metern sabotieren. Diese Politik ist verlogen und unverantwortlich“, findet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

„Hier wird eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative präsentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“ Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK).

— weiter gehts mit Teil 3 —

 

 

Was ist eigentlich.. eine Dampfsperre? (Teil 3)

Eine Dampfsperre muss unbedingt fachgerecht und hermetisch abschließend angebracht werden – idealerweise durch Fachleute. Bauherren sollten deren Erfahrungen zumindest bei der Bauplanung zu Rate ziehen. Immerhin können schon wenige undichte Stellen dafür sorgen, dass die Wirkung der Dampfsperre aufgehoben wird. Kritische Punkte sind Anschlussstellen an das verputzte Mauerwerk, Überlappungen, Sockel-Anschlüsse und Durchlässe für Kabel, Steckdosen, Rohre, Balken, Ecken oder Fenster.

Unsachgemäß angebrachte oder beschädigte Dampfsperren können außerdem zu einer lokalen Feuchtigkeitsansammlung führen, bei welcher Wasserdampf sich staut und kondensiert. Da die Dampfsperre bis auf die Beschädigung zu 100 % dicht ist, wird ein Trocknen verhindert. Dämmung und Bausubstanz werden so durchnässt, die entstandenen Schäden (z.B. Schimmel) bleiben oft über einen längeren Zeitraum unbemerkt und führen im schlimmsten Fall zu einer Totalsanierung des Eigenheims. Um dieser Gefahr vorzubeugen, finden in der Praxis daher vermehrt diffusionsoffene Dampfbremsen Verwendung.

Ein Muss: Dampfsperren gegen statische Feuchtigkeit

Üblicherweise bildet eine Dampfsperre nie das raumabschließende Element, sondern die Rauminnenwand/-verkleidung. Nach Einbau der Dampfsperre wird daher eine Konterlattung und an dieser die Rauminnenwand aufgebracht. Werden an ihr später Bilder, Lampen etc. aufgehängt, ist darauf zu achten, dass deren Befestigung nicht die Dampfsperre unterhalb der Konterlattung beschädigt. Insbesondere im Holzrahmenbau sollte eine Installationsebene vor der Innenverkleidung angelegt werden, um die Zahl der Durchlässe und damit die Gefahr von Undichtigkeiten möglichst gering zu halten und bei Wartungsarbeiten die Dampfsperre unangetastet zu lassen.

Dampfsperren müssen in Räumen angebracht werden, in denen eine so genannte statische Feuchtigkeit auftreten kann. Dies bedeutet, dass die Feuchtigkeit stets nur von einer Seite eindringen will – von einem dauerhaft warmen in einen dauerhaft kälteren Bereich. Bei einem Schwimmbad oder Dampfbad drängt beispielsweise die feucht-warme Luft nach außen. Bei einem Kühlraum, in dem die Luft stets extrem kalt und trocken ist, drängt die Luftfeuchtigkeit tendenziell von außen nach innen.

Von oben nach unten: Der Keller

Nicht nur in solchen Extremfällen ist die Verlegung von Dampfsperren auf der warmen Wandseite in der Regel unumgänglich. Auch Betonwände in Kellern sollten mit einer Dampfsperre versehen werden, besonders dann, wenn sie von der Außenseite mit einer Bitumendickbeschichtung abgedichtet wurde. Andernfalls könnte Wasserdampf durch die Baustoffschichten wandern und in den kälteren Wandbereichen als flüssiges Wasser kondensieren.

Wurde eine Dampfsperre eingebaut, wird mit dem Blower-Door-Messverfahren ein Luftdichtigkeitstest durchgeführt. In diesem wird durch einen speziellen Ventilator zunächst ein Unter-, dann ein Überdruck von je 50 Pascal erzeugt und ein Mittelwert errechnet, der Auskunft darüber gibt, wie viel Luft ins Haus einströmt bzw. entweicht und ob eine Undichtigkeit vorliegt.

Und wieder nach oben: Das Flachdach

Flachdächer wurden früher standardmäßig an der Außenseite mit Bitumen- oder Kunststoff-Dachbahnen gegen Regen und Schnee abgedichtet, an der Innenseite mit einer Dampfsperre. Durch Alterungsschäden in der äußeren Schutzschicht gelangte Feuchtigkeit in die Deckenbauteile und konnte nicht entweichen. Im Gegensatz zu Gründächern werden  bei Flachdächern mit Kiesauflast heute vermehrt diffusionsoffene Dampfbremsen eingeplant.

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Was ist eigentlich.. eine Dampfsperre? (Teil 2)

Jeder Mensch gibt im Laufe eines Tages zwei Liter Wasser über die Atmung und die Haut an seine Umgebung ab. Außerdem wird die Luftfeuchtigkeit in bewohnten Räumen durch Duschen, Kochen, Waschen und Pflanzen erhöht. Ein 4-Personen-Haushalt entlässt so überm Wohnen pro Tag 12 bis 15 Liter Wasser in Form von Wasserdampf in die Raumluft.

Bei einem Massivhaus werden Dampfsperren auf der Innenraumseite meist nur dann angebracht, wenn sichergestellt ist, dass Wasserdampf zumindest nach außen diffundieren kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn oberhalb der Dämmstoffebene und unterhalb der Dacheindeckung eine wasserdampfdurchlässige Unterspannbahn verlegt wurde.

Wichtig: Wasserdampf nach außen leiten

Im Massivbau mit Wänden aus mineralischen Baustoffen wird das Eindringen von Wasserdampf in Dämmung und Bauteile meist jedoch bereits durch den Innenputz verhindert. Bei Dächern und bei Bauten in Holzbauweise ist hingegen eine Dampfsperre oder Dampfbremse notwendig. Letztere verhindert das Eindringen und Austreten von Wasserdampf nicht komplett, sondern begrenzt es lediglich auf ein unkritisches Maß.

Wurde eine Dampfsperre verbaut, kann Luftfeuchtigkeit aus dem Gebäudeinneren nicht entweichen. Daher ist richtiges Lüften unerlässlich, um sie ins Freie abzuleiten und für ein angenehmes Raumklima zu sorgen. Stoß- und Querlüften empfiehlt sich auch im Winter und bei Regen, da eindringende, feuchte Luft in den erwärmten Wohnräumen schnell trocknet und auf ihrem Weg nach draußen wieder Feuchtigkeit mitnimmt. Alternativ kann auch eine kontrollierte Wohnraumbe- und Entlüftung für Abhilfe sorgen.

Checkliste und Regeln für den Einbau einer Dampfsperre:

  • Sie wird immer auf der warmen, dem Innenraum zugewandten Seite eines Bauteils angebracht. Sie muss 100-prozentig dicht sein.
  • Die Folienteile müssen parallel zu den Sparren oder zur Traufe angebracht werden.
  • Zwei Folien sollten sich immer mindestens um zehn Zentimeter überlappen.
  • Die Dampfsperrfolie darf nicht unter Spannung stehen und kann ein wenig durchhängen.
  • Mit speziellen Klebefolien werden Übergänge, Nähte und Durchlässe fixiert und luftdicht gemacht. Tackerlöcher werden mit einem Dichtband verschlossen.

Die jeweilige Dämmart bestimmt, wo die Dampfsperre angebracht wird. Bei einer umfassenden Dachsanierung wird meist direkt auf den Sparren gedämmt. Demnach wird die Dampfsperrfolie oberhalb der Sparren direkt auf diesen verlegt oder in eine Vollschalung eingebaut. Erfolgt die Dämmung zwischen den Sparren, liegt die Folie raumseitig unterhalb der Sparren. Bei einigen Sanierungsfällen müssen Dampfsperren auch vom Profi mit besonderen Systemen von außen geschlauft über die Sparren verlegt werden.

Nicht nur innere Werte

Diffusionsdichte Bauteile werden im Außenbereich auch bei schiefer- oder blechgedeckten Dächern und bitumenabgedichteten Vordächern verwendet, außerdem bei Fassaden mit wasserdichtem Beton, glasierten oder gesinterten Klinkern, schweren Natursteinen oder Kunststoff- bzw. Blechverkleidung.

 


– Kann jeder eine Dampfsperre einbauen? Und was ist statische Feuchtigkeit? Teil 3 dieses Artikels schließt mit weiteren Infos. –

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Was ist eigentlich.. eine Dampfsperre? (Teil 1)

Als Dampfsperre werden diffusionsdichte Bauteilschichten bzw. Folien bezeichnet, welche die Dämmschicht, eine eventuelle Holzkonstruktion und andere Bauteile vor Feuchtigkeit schützen. Eine Dampfsperre wird vorwiegend bei der Errichtung von Holzhäusern beziehungsweise Fertighäusern, beim Ausbau von Dächern und bei der Dämmung von Kellerwänden verwendet. Auch müssen sie für Räume eingeplant werden, in denen eine so genannte statische Feuchtigkeit auftreten kann.

Bei Neubauten sind Dampfsperren oder die artverwandten, diffusionsoffenen Dampfbremsen durch die Energieeinsparverordnung  (EnEV) vorgeschrieben. Laut dieser müssen neu zu errichtende Bauten über eine (weitgehend) luftdichte Gebäudehülle verfügen. Einerseits sollen so Wärmeverluste durch ein unkontrolliertes Entweichen der Raumluft verhindert, andererseits die Baustoffschichten vor Wasserdampf und Schimmelpilz-Befall geschützt werden.

Woraus sind Dampfsperren gemacht?

 Dampfsperren besteht meist aus meist aus einer Spezialfolie aus Aluminium oder Kupfer, aus Polyethylen(PE)-Folie, Gipskarton-Verbundplatten oder aus mehrschichtigen Werkstoffen, die eine Aluminiumschicht beinhalten. Sie verhindern die Wasserdampfdiffusion sogar bei gasförmigen Wassermolekülen, sind also vollkommen undurchlässig. Bei Industrieleichtdächern werden meist unverklebte, nicht brandweiterleitende PE- oder Aluminiumfolien verwendet.

Der so genannte Diffusionswiderstand gibt die Höhe des Widerstands eines Baustoffes gegen die Ausbreitung von Wasserdampf an. In der Bauphysik wird diese Wasserundurchlässigkeit nach der DIN-Norm 4108 mit dem sd– oder Sperrwert in Metern bemessen. Dampfsperren-Baufolien müssen einen sd-Wert von über 1.500 m aufweisen. Liegt der sd-Wert darunter, werden Bauteilschichten lediglich als diffusionshemmend und dementsprechend als Dampfbremsen bezeichnet.

 Feuchtigkeit im Gebäude kann viele Ursachen haben:

  • Restfeuchtigkeit der Dachkonstruktion (Dachlatten/Holzbalken)
  • Gespeicherte Feuchtigkeit in Tondachziegeln
  • Tauwasser (entsteht beim Aufeinandertreffen von warmer und kalter Luft)
  • Feucht eingebaute Wärmedämmung beim Hausbau
  • Nassdampf aus dem Innenraum
  • Wasserdampf durch Atmen und Schwitzen.

 

– Wann werden Dampfsperren eingebaut? Und was kann man gegen den Wasserdampf tun? Teil 2 dieses Artikels gibt Auskunft darüber. –


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Raumklima

Das Raumklima ist ein wesentlicher Bestandteil für das Wohlbefinden in Innenräumen. Ob Eigenheim oder Büro, Schlafzimmer oder Wohnzimmer: Das für ihn ideale Raumklima definiert jeder Mensch anders. Denn Behaglichkeit und Atmosphäre werden nicht nur von objektiven, sondern auch von subjektiven Einflussfaktoren bestimmt.

Die objektiven Kenngrößen für ein gutes Raumklima lauten:

  • Temperatur
  • Luftfeuchtigkeit
  • Luftqualität
  • Wärmestrahlung und
  • Luftgeschwindigkeit.

Natürlich empfindet jeder Mensch auch die Temperatur eines Raumes subjektiv angenehm oder unangenehm. Dass die Innentemperatur zu den objektiven Kenngrößen des Raumklimas zählt, hängt mit den Richtwerten zusammen, welche auch für eine ausgewogene Luftfeuchtigkeit als Empfehlung definiert sind.

Richtwerte für das optimale Raumklima

 So gelten für Innenräume Temperaturen von 19 – 21 Grad Celsius (° C) als gesundes Maß. Im Badezimmer darf es gerne etwas wärmer (23° C), im Schlafzimmer etwas kühler sein (18° C). Die Luftfeuchtigkeit sollte idealerweise zwischen 30 – 50 Prozent liegen.

Solche Kennwerte können mit Messgeräten wie Thermometer (Temperatur) und Hygrometer (Luftfeuchtigkeit) bestimmt werden. Ein Luftqualitätsmesser spürt zudem sogenannte VOC-Verbindungen in der Luft auf. Diese flüchtigen organischen Verbindungen geraten durch Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe oder Möbel in die Raumluft und sind neben dem Kohlendioxid- und Sauerstoffgehalt entscheidende Faktoren für ein angenehmes Raumklima.

Wärmestrahlung registrieren wir bewusst, wenn Sonnenlicht direkt durch ein Fenster einfällt. Üblicherweise nehmen wir sie kombiniert mit der Lufttemperatur wahr. Eine erhöhte Luftgeschwindigkeit wiederum lässt uns die Raumtemperatur als kälter empfinden und äußert sich durch das Auskühlen von unbekleideten Körperstellen, z.B. durch Zugluft.

Wie kann man das Raumklima verbessern?

Richtiges Heizen und regelmäßiges Lüften bildet die Basis eines optimalen Raumklimas und guter Luft in Büro und Wohnraum. Denn durch ausgeatmetes Kohlendioxid (CO2) wird der Sauerstoff nach und nach aufgebraucht. Folge: Die Luft wirkt abgestanden und stickig. Wir fühlen uns unkonzentriert und müde, gelegentlich treten auch Kopfschmerzen auf.

Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit ohne einen ausreichenden Luftaustausch kann ebenfalls zu gesundheitlichen Problemen führen. Sie entsteht nicht nur in Feuchträumen wie dem Badezimmer, sondern überall in der Wohnung durch Atmen und Schwitzen. Die Luftfeuchtigkeit schlägt sich an Fenstern, kalten Wänden und Möbeln nieder, was zu Schimmelbildung führen kann. Schadstoffe wie Formaldehyd oder Feinstaub aus Kerzen- oder Zigarettenrauch oder der Abluft von Staubsaugern beeinflussen das Raumklima zusätzlich.

Durch tägliches, mehrmaliges Stoßlüften oder Durchzug gelangt viel Frischluft in den Raum und Kohlendioxid wie auch Schadstoffe strömen nach draußen. Nebenbei wird überschüssige Luftfeuchtigkeit beseitigt. Gekippte Fenster hingegen lassen Räume auskühlen und Feuchtigkeit kondensieren, sind für einen Austausch der Luft aber ungeeignet. Ganz wichtig beim Lüften: Heizung runterdrehen!

Die Natur als Raumklima-Verbesserer

Die Luftfeuchtigkeit sollte also nicht zu hoch liegen, – also nicht über 60 % -, aber auch nicht zu niedrig. Denn bei einer Luftfeuchtigkeit von unter 30 % werden die Schleimhäute belastet. Dies führt zu trockenen Augen, Reizhusten und einem erhöhten Risiko für Erkältungen. Abhilfe schaffen Luftbefeuchter oder Zimmerpflanzen.

Pflanzen wie die Grünlilie oder der Gummibaum regulieren aber nicht nur die Luftfeuchtigkeit. Sie wandeln außerdem CO2 in Sauerstoff um und reinigen so die Luft von Schadstoffen. Gleiches gilt für offenporige und naturbelassene Baumaterialien wie Massivholzmöbel oder Holzböden, die Feuchtigkeit aufnehmen und diese als Wasserdampf während der Heizperiode wieder abgeben. In vielen Fertighäusern werden sie ebenso wie moderne Lüftungsanlagen für ein ideales Raumklima eingeplant.

Gründliches Staubwischen und -saugen reduziert die Belastung durch Hausstaub, ein Dichtungsband beseitigt Zugluft. Sind die Werte für Sauerstoffgehalt und Luftfeuchtigkeit erstmal reguliert, kann das Wohnraumklima noch durch geschickte Beleuchtung, natürliche Düfte oder eine angenehme, chemikalienfreie Wandfarbe optimiert werden. Denn auch das Auge sollte sich wohlfühlen.