Im Gegensatz zu den branchenspezifischen Regelungen der Ruhezeit sind die zur Ruhepause (oder Arbeitspause) jedermann geläufig. Oder etwa doch nicht? Oft kommt es auch in diesem Bereich zu Regelverletzungen – trotz oder wegen einer Vielzahl an geltenden Gesetzen, Verordnungen und Ausnahmen.
Auch wenn Arbeitspausen manchem Arbeitgeber als unproduktive Zeitabschnitte erscheinen: Die Einhaltung der Pausen liegt durchaus auch in ihrem Interesse. Schließlich dienen sie der Erholung des Beschäftigten und seiner geistigen und körperlichen Regeneration.
Ruhepausen sollen die Arbeitsfähigkeit und Konzentration erhalten/wiederherstellen und so die Qualität der Arbeit wie auch die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen. Wer wünscht sich schon überlastete Mitarbeiter in der Produktion, am OP-Tisch oder hinter dem Steuer eines 30-Tonners?
In welchen Gesetzen ist die Ruhepause geregelt?
Wie die Ruhezeit, ist auch die Arbeitspause in verschiedenen Gesetzen geregelt. An erster Stelle steht in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG), das generell für alle Arbeitnehmer gilt.
Im Jugendschutzgesetz (§11 JarbschG) und Mutterschutzgesetz (§7 MuSchG) sind darüber hinaus spezielle Schutzvorschriften verankert, zum Beispiel Regelungen zu Minderjährigen oder zusätzliche Stillzeiten.
Apropos: Schwangere Frauen haben kein Anrecht auf zusätzliche Arbeitspausen. Allerdings hat der Arbeitgeber Sorge dafür zu tragen, dass sie ihre Tätigkeit bei Bedarf kurz unterbrechen können.
Der Betriebsrat darf gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) über Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und deren Lage sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass bei einer Arbeitsdauer ab 6 Stunden eine Arbeitspause von mindestens 30 Minuten einzulegen ist. Wird über 9 Stunden hinaus gearbeitet, müssen Pausen von wenigstens 45 Minuten (in Summe) genommen werden.
Kann ich die Pausen frei staffeln? Werden Arbeitspausen vergütet? Mehr dazu in Teil 2 des Blog-Beitrags zur Ruhepause.
. . .
