Ruhezeit – Teil 1/4

Die Ruhezeit soll Mitarbeitern Gelegenheit zum Regenerieren bieten. Damit das gelingt, sollte man die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen kennen.

Ruhezeit-Regelungen für die DACH-Region

Die folgenden Regelungen beziehen sich vorwiegend auf die deutsche Gesetzgebung. Ein gesonderter Abschnitt beschäftigt sich aber auch mit den in Österreich und der Schweiz (D-A-CH) geltenden Vorschriften.

Definition und rechtliche Regelungen zur Ruhezeit

Eine Ruhezeit ist – kurz und fachmännisch ausgedrückt – die arbeits- und unterbrechungsfreie Zeit zwischen zwei Diensten und dient der Erholung. Bei vielen Arbeitnehmern entspricht sie der Freizeit zwischen nachmittäglichem Feierabend und morgendlichem Arbeitsbeginn.

Im Schichtbetrieb wechseln die Einsatzzeiten, weshalb auch die maximale Arbeitszeit pro Arbeitstag (Höchstarbeitszeit) gemäß Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) zu beachten ist. Sie liegt bei acht, in Ausnahmefällen bei zehn Stunden.

Die Ruhezeit dient der Erholung des Mitarbeiters.

Das Arbeitszeitgesetz regelt auch die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Diese muss mindestens 11 Stunden betragen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). Wird sie unterbrochen, beginnt die elfstündige Ruhezeit erneut von vorne. Bei Überstunden, Mehrarbeit und Bereitschaftsdiensten kann dies dazu führen, dass ein Mitarbeiter seinen ursprünglich geplanten, nächsten Dienst nicht antreten kann. Insbesondere für Rufbereitschaften gelten daher Ausnahmeregelungen.

Am siebten Tage sollst du ruh‘n

Arbeitnehmer dürfen laut § 9 des Arbeitszeitgesetzes an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Ausnahmen von dieser Ruhezeit gelten für wenige Branchen wie Rettungsdienste, Krankenhäuser, Feuerwehr und die Polizei, aber auch für Gaststätten, den Rundfunk, Verkehrsbetriebe oder Messeveranstalter.

Neben der regulären 11-Stunden-Ruhezeit ist auch laut Artikel 3 der EU-Arbeitszeitrichtlinie innerhalb eines Sieben-Tage-Zeitraums eine Ruhezeit von mindestens 24 zusammenhängenden Stunden zu gewähren. Tägliche und wöchentliche Ruhezeit sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) übrigens zwei autonome Rechte, die unbhängig voneinander gewährt werden müssen (EuGH-Urteil vom 2. März 2023 in der Rechtssache C-477/21).

– Wie sieht es bei Arbeit im Schichtbetrieb aus? Teil 2 erläutert es. –

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