Potzblitz, eine generelle Zeiterfassung?!? (Teil 4)

Homeoffice, Remote Work + Vertrauensarbeitszeit

Während der Corona-Pandemie wurden vielerorts alternative Arbeitszeitmodelle wie beispielsweise Homeoffice etabliert. Der Gesetzentwurf der Koalition versucht auch sie zu berücksichtigen.

Dort heißt es: „Im Dialog mit den Sozialpartnern prüfen wir, welchen Anpassungsbedarf wir angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitszeitrecht sehen. Dabei müssen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Vertrauensarbeitszeit) weiterhin möglich sein.“

Der erste Vorstoß

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte schon Anfang des Jahres einen „Gesetzesentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ für bestimmte Branchen vorgelegt.

Betroffen von dem Entwurf wären etwa das Baugewerbe, Gebäudereiniger oder Dachdecker gewesen. Sie sollten ab dem 4. Quartal 2022 – also ab Oktober – die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter „unmittelbar und manipulationssicher“ elektronisch erfassen.

Inzwischen ist dieser Gesetzentwurf jedoch auf Drängen des Koalitionspartners FDP vom Tisch, der – welch Überraschung – die notwendigen, arbeitgeberseitigen Investitionen als zu hohe finanzielle Belastung einstufte.

Die Diskussion um eine generelle Arbeitszeiterfassung geht nun in die nächste Runde. Nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts müssen die politisch Verantwortlichen nach praktikablen und wirtschaftlich vertretbaren Lösungen suchen und das Arbeitszeitgesetz gemäß der EuGH-Vorgaben einer Überarbeitung unterziehen.

Wieder mal: abwarten und Tee trinken

Zunächst jedoch möchte die Bundesregierung die detaillierte Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts abwarten. Denn noch ist beispielsweise unklar, ob Arbeitgeber künftig zwingend die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzeichnen oder lediglich die Systeme zur systematischen Arbeitszeiterfassung bereitstellen müssen.

 

***Wie jetzt, abwarten? Ist die Aussage des Bundesarbeitsgerichts denn nicht eindeutig? Teil 5 erläutert, weshalb die Regierung noch zögert und welche Auswirkungen die genaue Urteilsbegründung hätte.***


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