Potzblitz, eine generelle Zeiterfassung?!? (Teil 3)

EuGH-Urteil: Bloß eine Empfehlung?

Mit der Folge, dass das zur Zeit des EuGH-Urteils 2019 regierende schwarz-rote Kabinett „Merkel IV“ eine Entscheidung für Deutschland erstmal vertagte – sehr zur Erleichterung der Arbeitgeber, für die eine generelle Arbeitszeiterfassung mit höherem finanziellem und organisatorischem Aufwand verbunden wäre.

Unbestreitbar ist etwa die Tatsache, dass sich Systeme zur Arbeitszeiterfassung in vielen Unternehmen nicht so einfach von einem auf den anderen Tag umsetzen lassen. Dieser Umstand wurde allerdings selten thematisiert. Stattdessen verstiegen sich die Arbeitgebervertreter bereits 2019 zu empörten und übertriebenen Schmährufen und sprachen im Zusammenhang mit einer generellen Arbeitszeiterfassung gar von einem „Rückfall in die Steinzeit“.

Der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) interpretierte das EuGH-Urteil lediglich als Empfehlung, weshalb er anregte, zunächst die Frage nach einem konkreten Umsetzungsbedarf zu klären. Eine offizielle Stellungnahme erfolgte übrigens vor dem Regierungswechsel im Jahr 2021 nicht mehr.

Abgewatscht

Mit seinem Grundsatzurteil vom 13. September 2022 (Aktenzeichen BAG 1 ABR 22/21) stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun klar, dass die EuGH-Vorgaben von 2019 keineswegs eine Empfehlung, sondern eine rechtlich verbindliche Regelung darstellen.

Laut Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, bestehe daher längst die gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten, wenn man das deutsche Arbeitsschutzgesetz nach dem EuGH-Urteil auslege.

Die Ampel und das Arbeitszeitgesetz

Wobei Zeiterfassung in vielen Branchen ohnehin üblich ist. Mitarbeiter in Krankenhäusern und bei Rettungsdiensten beispielsweise dokumentieren ihre Arbeitszeiten schon seit langem. Andere EU-Länder wie Spanien, Österreich und Italien haben sie bereits generell zur Pflicht gemacht.

Auch die Ampelregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD) möchte nachziehen und hat im Koalitionsvertrag den Entwurf für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorgesehen.

 

***Bedeutet dies das Ende der Vertrauensarbeitszeit, wie von der Arbeitgeberseite postuliert? Teil 4 dieses Beitrags geht in die Tiefe.***


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