PPR 2.0: Definitiv vielleicht
Die ungeliebte PpUGV
Eigentlich schien alles klar zu sein: Zum 1.1.2024 sollte die neue Pflegepersonalregelung (kurz: PPR 2.0) Einzug in die Krankenhauspflege finden.
Gefordert wurde dies seit langem von vielen Akteuren im Gesundheitswesen. Ihnen war das bisherige Personalbemessungsinstrument PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) seit dessen Einführung im Jahr 2019 ein Dorn im Auge, weil es sich zu wenig am Pflegeaufwand der Patienten orientiere.
Die PpUGV ist vielen Akteuren im Gesundheitswesen ein Dorn im Auge
Jahrelang hatten die Gewerkschaft ver.di, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Pflegerat (DPR) an einem alternativen, patientenorientierteren Instrument gearbeitet, das wiederum am Vorgänger der PpUGV anknüpfen sollte: Der ersten Pflegepersonalregelung (bis 1997), inoffiziell nachträglich in PPR 1.0 umbenannt. Folgerichtig hieß ihre Lösung PPR 2.0.
Die neue Version PPR 2.0 wurde ab 2020 in zunächst 44 Kliniken getestet – und für machbar erklärt. Ihre bundesweite Einführung zum 1.1.2024 – und das Ersetzen der PpUGV – schien eine reine Formalität zu sein. Offenbar auch für das Bundesgesundheitsministerium (BMG): Der letzte Eintrag zur PPR 2.0 auf dessen Webauftritt datiert von August 2023 und stellt lediglich die Abschlussergebnisse der Erprobungsphase bereit, um die Funktionalität zu untermauern. Kein Wort zu erwarteter Kritik, angedachten Nachbesserungen oder der notwendigen politischen Beschlussfassung.
Ist die PPR 2.0 ein Bürokratiemonster? Die Angst vor mehr Bürokratie
Anscheinend hat das Gesundheitsministerium die PPR 2.0 jedoch allzu früh als „erledigt“ abgehakt und die Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) – in der die PPR 2.0 verankert ist – durch den Bundesrat Ende November 2023 einfach vorausgesetzt. Dabei wurde während der bis zum 29. November 2023 laufenden Anhörungsfrist teilweise harsche Kritik an dem neuen Bemessungsinstrument PPR 2.0 laut.
Schon früh wurde die Befürchtung geäußert, die PPR 2.0 werde zu einem ähnlichen „Bürokratiemonster“ wie die PpUGV. Außerdem seien die Übergangszeiten bis zur verbindlichen Umsetzung – und dem Verhängen von Sanktionen – zu kurz bemessen. Der Abschlussbericht der Erprobungsphase habe überdies einige Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgezeigt, weshalb eine Weiterentwicklung notwendig sei.
Verwirrung im Gesundheitswesen
Auch die Nichtberücksichtigung von Nachtdiensten sowie Unklarheiten bezüglich der zu meldenden Kennzahlen waren Gegenstand der Kritik an der PPR 2.0. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich dazu nicht und ließ viele Akteure ratlos ins neue Jahr starten. Möglicherweise dachte man, es sei bereits alles zum Thema gesagt worden.
Die zur verbindlichen Umsetzung der PPR 2.0 notwendige Rechtsverordnung ließ auf sich warten. Und wie das so ist, wenn Informationen ausbleiben: Es wird spekuliert. Während in den Augen der Einen die PPR 2.0 vorläufig auf Eis lag, trat sie nach Ansicht Anderer zum 1.1.2024 trotz fehlender Beschlusslage in Kraft.
— weiter gehts mit Teil 2 —