{"id":1607,"date":"2025-08-30T16:02:17","date_gmt":"2025-08-30T16:02:17","guid":{"rendered":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1607"},"modified":"2025-08-30T16:08:23","modified_gmt":"2025-08-30T16:08:23","slug":"gesetzliche-ruhepausen-was-gilt-eigentlich-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1607","title":{"rendered":"Gesetzliche Ruhepausen: Was gilt eigentlich? Teil 2\/4"},"content":{"rendered":"<p>. . .<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als Arbeitspause im Sinn des Arbeitszeitgesetzes gilt jeweils eine Arbeitsunterbrechung ab 15 Minuten. Es steht Arbeitgebern frei, ihren Mitarbeitern hiervon abweichende Ruhepausen vorzuschreiben, sofern diese die gesetzlichen Mindestpausenzeiten nicht unterschreiten.<\/p>\n<p>Pausen z\u00e4hlen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht verg\u00fctet. Ausnahmen bilden Betriebspausen &#8211; zum Beispiel bei St\u00f6rf\u00e4llen -, Pausen im Bergbau unter Tage und Kurzpausen wie L\u00e4rm- oder Bildschirmpausen.<\/p>\n<p>Letztere sind gem\u00e4\u00df Arbeitsst\u00e4ttenverordnung (ArbSt\u00e4ttV) ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Da sie lediglich den vor\u00fcbergehenden Wechsel zu einer bildschirmfernen T\u00e4tigkeit bezeichnen, ist der Begriff \u201ePause\u201c eigentlich unzutreffend.<\/p>\n<p>Toilettenpausen z\u00e4hlen seltsamerweise weder zu den Ruhepausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes noch zur Arbeitszeit. Dies f\u00fchrt oftmals zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Toilettenpausen sind jedoch gemeinhin als \u201enotwendige kurze Arbeitsunterbrechungen zur verg\u00fctungspflichtigen Arbeitszeit\u201c eingestuft &#8211; und werden somit bezahlt.<\/p>\n<p>Was f\u00fcr Zigarettenpausen \u00fcbrigens nicht gilt, obwohl viele Raucher den Griff zur Zigarette ebenfalls als &#8222;notwendig&#8220; definieren w\u00fcrden. Die Raucherpause muss rechtlich betrachtet im Rahmen der gesetzlichen Arbeitspausen erfolgen, auch wenn viele Arbeitgeber hierbei ein Auge zudr\u00fccken.<\/p>\n<p>D\u00fcrfen Arbeitspausen vom Arbeitgeber automatisch vorgegeben und abgezogen werden?<\/p>\n<p>Streng sollten Arbeitgeber darin sein, Pausenzeiten vorzuschreiben und deren Einhalten von ihren Mitarbeitern einzufordern. Andernfalls droht ihnen in Deutschland gem\u00e4\u00df \u00a722 Arbeitszeitgesetz ein Bu\u00dfgeld von bis zu 30.000 Euro.<\/p>\n<p>Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach oder halten sie ihre Mitarbeiter dar\u00fcber hinaus vors\u00e4tzlich von den Ruhepausen ab, k\u00f6nnen sie sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber ist laut \u00a7 4 Arbeitszeitgesetz n\u00e4mlich gesetzlich dazu verpflichtet, Ruhepausen im Voraus festzulegen und zu gew\u00e4hren. Daher ist es ihm auch erlaubt, die Arbeitspausen automatisch abzuziehen.<\/p>\n<p>Faustregel: Wer nur bis zu sechs Stunden arbeitet, kann die im Dienstplan verankerten Pausen ignorieren, f\u00fcr alle Anderen gelten sie als Vorgabe. Allerdings sollte der Arbeitgeber dann auch \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Ruhepausen eingehalten werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>M\u00fcssen die gesetzlichen Ruhepausen also in jedem Fall genommen werden? Das verr\u00e4t Ihnen Teil 3 des Blog-Beitrags zur Ruhepause.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>. . .<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>. . . &nbsp; Als Arbeitspause im Sinn des Arbeitszeitgesetzes gilt jeweils eine Arbeitsunterbrechung ab 15 Minuten. Es steht Arbeitgebern frei, ihren Mitarbeitern hiervon abweichende Ruhepausen vorzuschreiben, sofern diese die gesetzlichen Mindestpausenzeiten nicht unterschreiten. Pausen z\u00e4hlen nicht zur Arbeitszeit und werden in der Regel nicht verg\u00fctet. Ausnahmen bilden Betriebspausen &#8211; zum Beispiel bei St\u00f6rf\u00e4llen -, &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1607\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eGesetzliche Ruhepausen: Was gilt eigentlich? 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