{"id":1460,"date":"2025-01-03T15:29:18","date_gmt":"2025-01-03T15:29:18","guid":{"rendered":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1460"},"modified":"2025-01-03T15:29:18","modified_gmt":"2025-01-03T15:29:18","slug":"ppr-2-0-definitely-maybe-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1460","title":{"rendered":"PPR 2.0 &#8211; Definitely maybe (Teil 2)"},"content":{"rendered":"<h2>Ratlos ins neue Jahr mit der (oder ohne die?) PPR 2.0: Im Juni 2024 sollte die PPR 2.0 endlich starten.<\/h2>\n<p>Der bayrische R\u00fcckzieher vereitelte dies.<\/p>\n<p>Im Februar 2024 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) endlich dem Bundesrat die zur Abstimmung ben\u00f6tigte \u201eVerordnung \u00fcber die Grunds\u00e4tze der Personalbedarfsbemessung in der station\u00e4ren Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung &#8211; PPBV)\u201c vor. Nun, so schien es, k\u00f6nne die PPR 2.0 bald auch offiziell an den Start gehen. Als Termin war schnell der 1.6.2024 auserkoren.<\/p>\n<p>Juni gut, alles gut? Weit gefehlt. Denn nun trat das ein, was vielerorts zum \u201eEklat\u201c, \u201eBoykott\u201c oder schlicht zur \u201epolitischen Finte\u201c erkl\u00e4rt wurde: Im Gesundheitsausschuss des Bundesrates meldeten der Freistaat Bayern und das Land Hamburg im M\u00e4rz Bedenken gegen die Verordnung sowie weiteren Beratungsbedarf an.<\/p>\n<p>Sieben weitere Bundesl\u00e4nder folgten in einer Abstimmung ihrem Beispiel, so dass der Gesundheitsausschuss im Bundesrat empfahl, das Thema PPR 2.0 bei der n\u00e4chsten Sitzung der L\u00e4nderkammer am 22. M\u00e4rz nicht zu behandeln.<\/p>\n<h2>Die Begr\u00fcndung<\/h2>\n<p>Doch was war passiert? Dar\u00fcber wird gegenw\u00e4rtig heftig diskutiert.<\/p>\n<p>Offiziell bef\u00fcrchtet Bayern, die geplante Personalbemessung setze am falschen Ende an. Die eigentliche Herausforderung der Krankenh\u00e4user bestehe nicht in der Personalbemessung, sondern darin, ausreichend Pflegepersonal zu gewinnen und zu halten. Daher seien in einem ersten Schritt zun\u00e4chst Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um die in den Krankenh\u00e4usern vorhandenen personellen Ressourcen zu st\u00e4rken.<\/p>\n<h2>Personelle Ressourcenst\u00e4rkung auf bayrisch?<\/h2>\n<p>Auch mittelfristig k\u00f6nne der Personalmangel in der Pflege nicht durch ein Personalbemessungsinstrument behoben werden. Schlie\u00dflich w\u00fcrden dadurch keine zus\u00e4tzlichen Pflegekr\u00e4fte beschafft, im Gegenteil: Aufgrund der zus\u00e4tzlichen Pr\u00fcf- und Meldepflichten w\u00fcrde die Arbeitszeit der Pflegekr\u00e4fte sogar f\u00fcr b\u00fcrokratische T\u00e4tigkeiten verschwendet.<\/p>\n<h2>Ist die PPR 2.0 zum politischen Spielzeug geworden? Reaktionen:<\/h2>\n<p>Der Deutsche Pflegerat (DPR), der die PPR 2.0 seit f\u00fcnf Jahren mitentwickelt und deren Erprobung begleitet hat, zeigt sich ebenso \u00fcberrascht wie entt\u00e4uscht.<\/p>\n<p>\u201eEs scheint, dass die Verordnung als politisches Spielzeug im Rahmen der Krankenhausreform missbraucht wird. Das w\u00e4re \u00e4u\u00dferst sch\u00e4dlich und kontraproduktiv\u201c, so Irene Maier, Vize-Pr\u00e4sidentin des DPR.<\/p>\n<p>Es sei \u201ebest\u00fcrzend und irritierend, einerseits von der dringenden Notwendigkeit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen f\u00fcr die Pflegeprofession zu sprechen, andererseits aber diese Verbesserungen zu behindern.\u201c<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung der PPR 2.0 k\u00f6nne laut Maier die Arbeitsbedingungen entscheidend verbessern und sei durchaus dazu geeignet, neue Mitarbeiter f\u00fcr die Pflege zu gewinnen und auch ehemalige Pflegekr\u00e4fte zur R\u00fcckkehr in den Pflegeberuf zu bewegen.<\/p>\n<p>\u201eNichtstun l\u00f6st die Probleme nicht. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren. Vielleicht ist der politische Druck noch nicht gro\u00df genug, um die ernste Situation der gef\u00e4hrdeten Versorgung umfassend anzuerkennen.\u201c<\/p>\n<p>Irene Maier, Vize-Pr\u00e4sidentin des DPR<\/p>\n<p>Da die PPR 2.0 digital und benutzerfreundlich sei, k\u00f6nne au\u00dferdem von einem hohen B\u00fcrokratieaufwand keine Rede sein. Es sei besch\u00e4mend, die B\u00fcrokratie als Argument gegen die Pflegepersonalbemessungsverordnung zu verwenden und die Sicherstellung der Versorgung infrage zu stellen, anstatt sie durch deren Einf\u00fchrung zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>\u00dcberhaupt sei es aus Sicht der Pflege unverst\u00e4ndlich, warum kurz vor der Verabschiedung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) und der enthaltenen PPR 2.0 \u00fcberhaupt noch dar\u00fcber diskutiert werde. Schlie\u00dflich liege diese seit vielen Jahren auf dem Tisch und sei das Ergebnis zahlreicher Entwicklungen und Erprobungen.<\/p>\n<p>Immerhin 11 der 16 Bundesl\u00e4nder scheinen diese Erkenntnisse jedoch nicht auszureichen, um gr\u00fcnes Licht f\u00fcr die PPR 2.0 geben zu k\u00f6nnen: Au\u00dfer den 9 &#8222;Neinsagern&#8220; enthielten sich zwei weitere Bundesl\u00e4nder einer Entscheidung. Demnach finden lediglich f\u00fcnf Bundesl\u00e4nder die PPR 2.0 gut.<\/p>\n<h2>Die PPR 2.0 und ihre Erprobungsberichte liegen schon seit vielen Jahren auf dem Tisch.<\/h2>\n<p>Bei ver.di ist man fassungslos: &#8222;Auch Bayerns Staatsregierung hat in Sonntagsreden immer wieder erkl\u00e4rt, die \u00dcberlastung der Pflegekr\u00e4fte m\u00fcsse \u00fcberwunden werden. Doch jetzt will sie die entscheidende Ma\u00dfnahme zur Entlastung auf den letzten Metern sabotieren. Diese Politik ist verlogen und unverantwortlich&#8220;, findet ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia B\u00fchler.<\/p>\n<p>\u201eHier wird eine wichtige Ma\u00dfnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative pr\u00e4sentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalit\u00e4t.\u201c Christel Bienstein, Pr\u00e4sidentin des Deutschen Berufsverbandes f\u00fcr Pflegeberufe (DBfK).<\/p>\n<p>&#8212; weiter gehts mit Teil 3 &#8212;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ratlos ins neue Jahr mit der (oder ohne die?) PPR 2.0: Im Juni 2024 sollte die PPR 2.0 endlich starten. Der bayrische R\u00fcckzieher vereitelte dies. Im Februar 2024 legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) endlich dem Bundesrat die zur Abstimmung ben\u00f6tigte \u201eVerordnung \u00fcber die Grunds\u00e4tze der Personalbedarfsbemessung in der station\u00e4ren Krankenpflege (Pflegepersonalbemessungsverordnung &#8211; PPBV)\u201c vor. 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