{"id":1324,"date":"2024-01-21T13:50:18","date_gmt":"2024-01-21T13:50:18","guid":{"rendered":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1324"},"modified":"2024-01-21T13:50:18","modified_gmt":"2024-01-21T13:50:18","slug":"pebem-neues-zur-altenpflege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1324","title":{"rendered":"PeBeM: Neues zur Altenpflege"},"content":{"rendered":"<h2>Ziel der Personalbemessung in der Pflege (PeBeM)<\/h2>\n<p>Ab 1. Juli 2023 trat die Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) in Kraft. Ihr Ziel: Die knappen Ressourcen in der vollstation\u00e4ren Altenpflege sollen m\u00f6glichst wirtschaftlich eingesetzt werden. Deshalb definiert die PeBeM auch \u2013 anders als etwa die PpUGV in der Fachkrankenpflege \u2013 keine personellen Untergrenzen, sondern orientiert sich an den Pflegesatzvereinbarungen, deren Bemessungsgrunds\u00e4tze im Sozialgesetzbuch festgehalten sind. Vorgaben zur Mindestpersonalausstattung gibt es aber auch \u2013 mehr dazu gleich im Anschluss.<\/p>\n<h2>Wen betrifft die PeBeM?<\/h2>\n<p>Die PeBeM betrifft lediglich vollstation\u00e4re Einrichtungen der Langzeitpflege. Hiervon ist besonders die Altenpflege betroffen, die den Gro\u00dfteil der station\u00e4ren Einrichtungen ausmacht.<\/p>\n<p>Im teilstation\u00e4ren Bereich m\u00fcssen ein geringerer Anteil an Fachkraftaufgaben und \u00dcberschneidungen mit der ambulanten Pflege und dem betreuten Wohnen beachtet werden. Daher wurde von der Einf\u00fchrung der PeBeM als einheitliches Instrument zur Personalbemessung abgesehen.<\/p>\n<p>Auch auf die ambulante Pflege ist die PeBeM nicht anwendbar, weil die durch Pflegebed\u00fcrftige und deren Angeh\u00f6rige in Anspruch genommenen Hilfen nicht objektiv bewertet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h2>Ermittlung des individuellen Pflegepersonalbedarfs<\/h2>\n<p>Die Pflegeeinrichtungen errechnen ihren individuellen Personalbedarf aufgrund der PeBeM-Kennzahlen und gleichen ihn mit den vorhandenen Ressourcen ab. Liegt eine qualitative oder quantitative Unterdeckung vor, \u2013 laut einschl\u00e4gigen Studien ist die Wahrscheinlichkeit gro\u00df \u2013, muss nachgebessert werden.<\/p>\n<p>Da eine entsprechende Personalentwicklung viel Zeit in Anspruch nimmt, gilt f\u00fcr die tats\u00e4chliche Umsetzung der PeBeM in den Einrichtungen ein \u00dcbergangszeitraum bis 2025.<\/p>\n<p>Eine bundeseinheitliche Regelung zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs existierte vor der PeBeM nicht. Stattdessen schrieb eine Fachkraftquote von 50% pauschal den Anteil der Pflegefachkr\u00e4fte im Personalbestand fest.<\/p>\n<h2>In Altenheimen herrscht ein individueller Pflegepersonalbedarf<\/h2>\n<p>Au\u00dferdem definierten die einzelnen Bundesl\u00e4nder voneinander abweichende Personalrichtwerte, welche die Anzahl an Heimbewohnern und Pflegekr\u00e4ften ohne Ber\u00fccksichtigung des Pflegeaufwands gegen\u00fcberstellten. Weitere landesbezogene Unterschiede erschwerten eine vereinheitlichende Regelung. Obwohl die landeseigenen Richtwerte zum Teil stark voneinander abweichen, bleiben Sie auch der vollstation\u00e4ren Pflege als Mindestpersonalausstattung erhalten.<\/p>\n<h2>Blog-Artikel PeBeM 2023: Wie geht sie eigentlich?<\/h2>\n<p>Wie aber werden diese Mindestpersonalausstattung und die optimale Personalausstattung gem\u00e4\u00df PeBeM errechnet? Auf welchen Personalkennzahlen basiert letztere? Und wo liegt der Unterschied? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen mein zweiter Blog-Beitrag PeBeM 2023: Begriffe und Kennzahlen.<\/p>\n<h2>Die Urspr\u00fcnge der PeBeM<\/h2>\n<p>Zwar wurden in der Vergangenheit mehrere Versuche unternommen, ein Verfahren zur Vereinheitlichung einzusetzen. Bereits bei Einf\u00fchrung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 stand die Personalbemessung von Pflegeheimen zur Debatte.<\/p>\n<p>Allerdings scheiterten alle bisherigen Ans\u00e4tze \u2013 auch deshalb, weil stets die Belastung der Pflegekr\u00e4fte und die Pflegekosten im Mittelpunkt standen, nicht aber die Qualit\u00e4t der Pflege.<\/p>\n<p>Das Pflegest\u00e4rkungsgesetz II vom 1. Januar 2016 sollte Abhilfe schaffen. Es hat grundlegende Ver\u00e4nderungen und Verbesserungen im Pflegesystem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zum Inhalt.<\/p>\n<p>Unter anderem schrieb es verbindlich die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Personalbemessung vor, das die knappen Personalressourcen optimal zu verteilen vermag. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde schlie\u00dflich der Gesundheits\u00f6konom Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universit\u00e4t Bremen mit dieser Aufgabe betraut.<\/p>\n<h2>R\u00fcckschau: Gescheiterte Modellverfahren zur Pflegebedarfsermittlung<\/h2>\n<p>Schon 1996 wurde das Standard-Pflegesatz-Modell (SPM) ersonnen. Aufgrund massiver Kritik wegen inhaltlicher Fehler \u2013 unter anderem bei der Berechnung der Stundens\u00e4tze und Zuschl\u00e4ge \u2013 wurde das Modell ebenso wie das in Kanada entwickelte PLAISIR-Verfahren wieder verworfen. Allerdings lieferte das SPM wertvolle Erkenntnisse, die in die Entwicklung von Prof. Rothgangs Bemessungsverfahren einflossen. Unter anderem die, dass die Jahresnettoarbeitszeit nicht als fixe Gr\u00f6\u00dfe, sondern als variabler Parameter eingebaut werden sollte.<\/p>\n<h2>Der Algorithmus und die Erkenntnisse der Rothgang-Studie<\/h2>\n<p>Sein Team wertete zun\u00e4chst im Rahmen einer Studie gro\u00dfe Mengen von Daten aus, die in 62 Pflegeeinrichtungen gesammelt worden waren, etwa die Anzahl der Bewohner und Betreuungspersonen sowie die erfolgten Interventionen (pflegerische Aktivit\u00e4ten). Auf deren Grundlage wurde ein Algorithmus entwickelt, der anhand der Anzahl und des Pflegegrades der Heimbewohner exakt die zur Betreuung ben\u00f6tigten Pflegekr\u00e4fte und deren erforderliche Qualifikation (QN) errechnet.<\/p>\n<p>Diese Soll-Zahlen wurden innerhalb der Studie mit dem Ist-Zustand in den untersuchten Einrichtungen abgeglichen. Das ern\u00fcchternde, wenngleich kaum \u00fcberraschende Ergebnis: Dort herrscht ein gewaltiger personeller Mehrbedarf. Um eine gute Versorgung gem\u00e4\u00df PeBeM gew\u00e4hrleisten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssten die Einrichtungen ihr Personal um satte 36% aufstocken.<\/p>\n<p>Der Personalbestand innerhalb der Einrichtungen wurde mit den Soll-Zahlen abgeglichen.<\/p>\n<h2>Die Nachtwache bleibt au\u00dfen vor<\/h2>\n<p>Nicht nur die ambulante und teilstation\u00e4re Versorgung ist von der PeBeM ausgeklammert, sondern auch eine einheitliche Regelung zur Personalbesetzung im Nachtdienst. Diese ist n\u00e4mlich ebenfalls L\u00e4ndersache \u2013 mit &#8222;teils katastrophalen und gesundheitsgef\u00e4hrdenden Folgen&#8220; (Deutscher Berufsverband f\u00fcr Pflegeberufe (DBfK) Nordwest). Nur in vier Bundesl\u00e4ndern existierten demnach konkrete Vorgaben f\u00fcr die Besetzung mit Pflegefachpersonen in den Nachtstunden.<\/p>\n<h2>Rarit\u00e4ten in der Altenpflege: Assistenzkr\u00e4fte<\/h2>\n<p>Der personelle Ressourcenmangel machte sich w\u00e4hrend der durchgef\u00fchrten Studie unter anderem dadurch bemerkbar, dass notwendige Interventionen oder Teilschritte wie das Desinfizieren der H\u00e4nde aus Zeitmangel nicht durchgef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>Besonders hoch ist mit 69% der Mehrbedarf bei den Pflegeassistenzkr\u00e4ften. Das h\u00e4ngt ma\u00dfgeblich damit zusammen, dass sie ebenso wie ungelernte Hilfskr\u00e4fte nicht zu den Fachkr\u00e4ften z\u00e4hlen und beispielsweise keine Medikamente ausgeben d\u00fcrfen. Logischerweise wurden die vergleichsweise teure Assistenzkr\u00e4fte in den letzten Jahren kaum eingestellt.<\/p>\n<p>Die PeBeM bedenkt sie nun mit einer eigenen Qualifikationsstufe (QN 3) und wertet ihre T\u00e4tigkeit somit gegen\u00fcber den ungelernten Pflegehilfskr\u00e4ften auf.<\/p>\n<p>Der Schl\u00fcssel zu einer verbesserten Pflege liege neben der reinen Personalmengensteigerung vor allem in der Organisations- und Personalentwicklung, so Rothgang. Da sich viele erfahrene, jedoch nur mit QN 1 eingestuften Pflegehilfskr\u00e4fte aufgrund der genannten Problematik die Ausbildung zum einj\u00e4hrigen Pflegeassistenten (QN 3) erspart hatten, m\u00fcssen die Pflegeeinrichtungen sie nun aktiv dazu anhalten, diese Qualifizierung doch noch zu durchlaufen.<\/p>\n<h2>Rollenspiel: Delegieren f\u00fcr Anf\u00e4nger<\/h2>\n<p>Qualifizierte Fachkr\u00e4fte wiederum wandten im Untersuchungszeitraum einen gro\u00dfen Teil ihrer sogenannten Fachkraftzeit f\u00fcr Interventionen im falschen QN auf, die auch geringer qualifizierte Helfer h\u00e4tten ausf\u00fchren k\u00f6nnen. Die Methode &#8222;Jeder macht alles&#8220; m\u00fcsse k\u00fcnftig &#8211; nicht nur in der Altenpflege &#8211; durch eine kompetenzorientierte Pflege ersetzt und die Rolle von Pflegefachkr\u00e4ften und deren Aufgaben wie Planung, Anleitung, Beaufsichtigung, Evaluation und Delegation klarer definiert werden.<\/p>\n<p>Ein Umdenken ist erforderlich. Die Pflegefach- und Assistenzkr\u00e4fte sollten nach Professor Rothgangs Meinung zun\u00e4chst ihre neuen Rollen annehmen und manche Aufgaben an Hilfskr\u00e4fte abgeben. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssten alle Pflegekr\u00e4fte wieder lernen, ohne Hetze zu arbeiten. Ob das beim vorherrschenden Personalmangel \u2013 laut der Studie besteht in der Pflege ein Mehrbedarf von \u00fcber 100.000 Vollzeit\u00e4quivalenten \u2013 ein machbares Ziel ist?<\/p>\n<p>Um schrittweise zus\u00e4tzliches Pflegepersonal gewinnen zu k\u00f6nnen, wurden seit Beginn 2021 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer ersten Personalausbaustufe 20.000 zus\u00e4tzliche Stellen f\u00fcr Assistenzkr\u00e4fte von der Pflegeversicherung finanziert. Ab Juli 2023 folgen Stufe 2 und ab 2025 m\u00f6gliche weitere Ausbaustufen. Ein fr\u00fcheres Stellenprogramm mit 13.000 Stellen f\u00fcr Pflegefachpersonen l\u00e4uft bereits seit Anfang 2019.<\/p>\n<p>Das klingt nach einem Plan. Zumindest so lange, bis man den Soll-Zahlen den Istbestand gegen\u00fcberstellt. Denn bei den Pflegefachkr\u00e4ften wurden im Jahr 2019 lediglich rund 4.000 sogenannte Kopfstellen finanziert und damit 2.800 Vollzeit\u00e4quivalente geschaffen. Au\u00dferdem wurden 2021 nur etwa 4.400 Stellen f\u00fcr Pflegehilfskr\u00e4fte bewilligt.<\/p>\n<h2>Verbesserung der Ausbildungsbedingungen<\/h2>\n<p>Neueinstellungen und organisatorische \u00c4nderungen sind immerhin ein Anfang. Allerdings sei aber auch die Schaffung ad\u00e4quater Ausbildungsstrukturen eminent wichtig, so Rothgang weiter.<\/p>\n<p>Bereits vor Jahren beklagte der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e. V. (BLGS) einen deutlichen Lehrermangel in der Pflege und eine zunehmende Verschlechterung in der Qualit\u00e4t der Ausbildung. Er forderte daher einen &#8222;Hochschulpakt Pflegebildung&#8220;, der beispielsweise unbefristete Stellen f\u00fcr Lehrbeauftragte und dauerhaft ausfinanzierte Studienpl\u00e4tze beinhalten sollte.<\/p>\n<p>Um die Einf\u00fchrung der neuen Pflegeausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz zu unterst\u00fctzen, starteten das Bundesfamilien-, das Bundesgesundheits- und das Bundesarbeitsministerium bereits 2019 die &#8222;Ausbildungsoffensive Pflege&#8220;.<\/p>\n<p>Eines der Ziele: Werbung f\u00fcr eine Ausbildung in der Pflege. Au\u00dferdem sollten gut ausgebildete und engagierte Pflegefachkr\u00e4fte qualifiziert und Pflegeschulen sowie ausbildende Einrichtungen bei der Umstellung auf die neuen Ausbildungen unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<h2>Pflegekr\u00e4fte: Viel Gl\u00fcck beim Ausbildungsbeginn!<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Zeitdauer der &#8222;Ausbildungsoffensive Pflege&#8220; (2019-2023) war ein Zuwachs von 10% angedacht. Tats\u00e4chlich stiegen die Ausbildungszahlen f\u00fcr Pflegekr\u00e4fte 2021 jedoch nur um 7% \u2013 viel zu wenig. Zumal laut &#8222;Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021&#8220; der Gewerkschaft ver.di gerade mal 43% der befragten Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden sind. Zum Vergleich: Auszubildende in anderen Berufen erreichen im Schnitt Prozentwerte von \u00fcber 70% Zufriedenheit.<\/p>\n<p>Der Personalmangel und die chronische Unterbesetzung in der Pflege machen sich bereits in der Ausbildung bemerkbar: Fast zwei Drittel der Auszubildenden in der Altenpflege klagen \u00fcber permanente und hohe Belastungen, \u00dcberstunden und dar\u00fcber, dass ihre Praxisanleiter keine Zeit zum Anlernen haben. Schlechte Vorzeichen f\u00fcr den Berufseinstieg.<\/p>\n<p>Wie so oft in den letzten Jahren, droht die Pflege auch diesen Wettlauf gegen den zunehmenden Bedarf zu verlieren. Denn unsere Gesellschaft altert rapide &#8211; und mit ihr die Pflegekr\u00e4fte. In manchen Einrichtungen geh\u00f6ren mehr als ein Drittel der Pflegekr\u00e4fte der Gruppe \u00dc50 an. Treten Sie ihre Rente an, d\u00fcrften die nachr\u00fcckenden Berufsabsolventen zahlenm\u00e4\u00dfig bei weitem nicht ausreichen, ihr Ausscheiden zu kompensieren.<\/p>\n<p>Falls nicht bald eine L\u00f6sung zur Behebung des Pflegenotstands gefunden wird, werden sie sich auch im hohen Alter noch mit ihm konfrontiert sehen \u2013 dann aus Patientensicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ziel der Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) Ab 1. Juli 2023 trat die Vorgabe zur Personalbemessung in der Pflege (PeBeM) in Kraft. Ihr Ziel: Die knappen Ressourcen in der vollstation\u00e4ren Altenpflege sollen m\u00f6glichst wirtschaftlich eingesetzt werden. 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