{"id":1237,"date":"2023-04-25T17:29:30","date_gmt":"2023-04-25T17:29:30","guid":{"rendered":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1237"},"modified":"2023-04-25T17:29:30","modified_gmt":"2023-04-25T17:29:30","slug":"keine-angst-vorm-eugh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1237","title":{"rendered":"Keine Angst vorm EuGH"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr manche ist sie im Lauf der Jahre zum Freund geworden, andere fremdeln noch heute mit ihr: Die Vertrauensarbeitszeit. Seit 2019 sorgt ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) f\u00fcr Wirbel und die Wiedereinf\u00fchrung der generellen Arbeitszeiterfassung \u2013 wenn auch unter ver\u00e4nderten Vorzeichen.<\/p>\n<p>Stein des Ansto\u00dfes: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof definierte, dass die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet seien, eine Rechtsgrundlage zur generellen Arbeitszeiterfassung zu schaffen. So ist es beispielsweise in Deutschland nicht zwingend notwendig, geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Lediglich \u00dcberstunden \u2013 also Zeit, die \u00fcber die t\u00e4glich \u00fcbliche Arbeitszeit hinausgeht \u2013 m\u00fcssen dokumentiert werden.<\/p>\n<p>Wie weise ich \u00dcberstunden nach?<\/p>\n<p>In der Urteilsbegr\u00fcndung des EuGH wurde die Frage aufgeworfen, wie man eigentlich \u00dcberstunden berechnen wolle, wenn die Arbeitszeit generell nicht erfasst oder definiert werde. Kurzum: Wer seine geleisteten Stunden nicht notiere, k\u00f6nne auch nicht nachweisen, dass er \u00dcberstunden geleistet hat. So weit, so schl\u00fcssig.<\/p>\n<p>Vieles wurde nach dem so genannten \u201eStechuhr-Urteil\u201c geschrieben. Der nachfolgende Beitrag informiert Sie nochmals \u00fcber den dem Urteil zugrunde liegenden Rechtsstreit, den Ist- und Soll-Zustand der Vertrauensarbeitszeit sowie die Auswirkungen des Urteils f\u00fcr die EU-Staaten.<\/p>\n<p>Das EuGH-Urteil im Jahr 2023: Ein Gespenst geht um<\/p>\n<p>Zwei Punkte vorweg: Panik ist nicht angebracht. Es liegt zwar in der Natur juristischer Entscheidungen, dass diese je nach Standpunkt polarisiert, interpretiert und kommentiert werden. Ohne Meinungsverschiedenheiten k\u00e4me es schlie\u00dflich gar nicht erst zu den Streitigkeiten, welche ein richterliches Urteil erfordern. Bei aller Interpretationsfreiheit ist die von einigen empfundene Angst vor einer Reaktivierung der veralteten und im Keller verstaubenden Stechuhren jedoch unangebracht.<\/p>\n<p>Das Ende der Vertrauensarbeitszeit?<\/p>\n<p>Auch bedeutet das EuGH-Urteil keine generelle Abkehr von der Vertrauensarbeitszeit. Vielmehr offenbart es, wie unterschiedlich das ihr zugrunde liegende Konzept bislang aufgefasst wurde. Denn das Vertrauen\u00a0 eines Arbeitgebers in seinen Mitarbeiter, Aufgaben innerhalb seiner Arbeitszeit mit Elan und Sorgfalt nachzugehen, wird durch deren Dokumentation ja nicht diskreditiert. Und niemand wird dem Arbeitgeber sp\u00e4ter vorschreiben, diese Aufzeichnung einzusehen. Das Vertrauen bleibt also. Wenn es denn vorhanden war.<\/p>\n<p>&#8222;Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.&#8220;<\/p>\n<p>Solche und \u00e4hnliche Argumente von Kritikern begleiteten seinerzeit die Einf\u00fchrung der Vertrauensarbeitszeit und den Abschied von antiquierten Stechkartensystemen. Dabei erwies sich die Bef\u00fcrchtung mancher als unbegr\u00fcndet, die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten w\u00fcrden unterschritten, sobald sie nicht mehr dokumentiert werden. Im Gegenteil: Die Zahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden stieg nach Abschaffung starrer Arbeitszeiten sogar an. Deutschlandweit lag sie im vergangenen Jahr laut Auskunft der Bundesregierung bei \u00fcber 2 Milliarden Stunden.<\/p>\n<p>Die Urspr\u00fcnge<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich hatte die Vertrauensarbeitszeit neben einer Senkung der Personalkosten zum Ziel, den Anforderungen einer modernen Welt Rechnung zu tragen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfordert. Die Flexibilit\u00e4t sollte erh\u00f6ht, die Eigenverantwortung &#8211; und damit die Motivation &#8211; der Arbeitnehmer gesteigert werden.<\/p>\n<p>Deren Arbeitgeber schenkten ihnen das Vertrauen, ihre vertraglich vereinbarten Arbeits- und Ruhezeiten auch ohne kontrollierende Instanzen einzuhalten und sich im Rahmen dieser Vorgaben selbst zu organisieren. Mehrarbeit sollte nicht mehr f\u00fcr Extra-Urlaubstage angeh\u00e4uft, sondern in kleinem Umfang mit einem Zeitausgleich kompensiert werden.<\/p>\n<p>In Deutschland musste bislang denn auch nur die Arbeitszeit dokumentiert werden, welche \u00fcber die Regelarbeitszeit von 8 Stunden t\u00e4glich hinaus geleistet wurde. Diese Praxis ist laut des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) jedoch unwirksam. Wie, so die Ausgangsfrage des Urteils, soll man Mehrarbeit erfassen, wenn weder die regul\u00e4re Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche noch Ruhezeiten von t\u00e4glich mindestens 11 Stunden dokumentiert werden? Es sei daher erforderlich, Arbeitszeiten innerhalb der EU k\u00fcnftig exakt zu erfassen.<\/p>\n<p>Er war\u2019s! Sie war\u2019s!<\/p>\n<p>Grundlage des Urteils war ein Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und einer spanischen Tochterniederlassung der Deutschen Bank.<\/p>\n<p>Der Arbeitnehmer berief sich auf die EU-Richtlinie 2003\/88 EG, welche nicht nur unter anderem Ruhe- und Pausenzeiten, sondern auch die Einhaltung der damit verbundenen Schutzvorschriften regelt. Urspr\u00fcnglich vor der Audiencia Nacional verhandelt (dem Nationalen Spanischen Gerichtshof), wurde die Streitsache von dieser schlie\u00dflich dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.<\/p>\n<p>Gegen die Selbstausbeutung<\/p>\n<p>In dessen Urteilsbegr\u00fcndung taucht nirgendwo das Wort \u201eStechuhr\u201c auf. Es wird auch kein anderes Instrument zur Arbeitszeiterfassung benannt. Das liegt daran, dass das EuGH solche Vorgaben \u00fcberhaupt nicht machen wollte. Beim Urteil ging es lediglich um die Frage, wie der Arbeitgeber eigentlich daf\u00fcr sorgen k\u00f6nne, den Mitarbeiter vor \u00dcberlastung und Selbstausbeutung zu sch\u00fctzen, wenn er ihm keine M\u00f6glichkeit er\u00f6ffne, seine Arbeitszeit zu dokumentieren und sein Stundenkonto im Auge zu behalten.<\/p>\n<p>Noch hat das Urteil keine konkreten Auswirkungen f\u00fcr Unternehmen. Denn der Europ\u00e4ische Gerichtshof stellt es jedem EU-Staat frei, wie er dieses national umsetzt. Unabh\u00e4ngig davon sei die Einhaltung und Dokumentation von H\u00f6chstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten jedoch ein Grundrecht von Arbeitnehmern innerhalb der EU, welches es zu wahren gilt.<\/p>\n<p>Aha. Und wie sieht das in der Praxis aus?<\/p>\n<p>F\u00fcr die EU-Mitgliedsstaaten bedeutet dies nicht nur, nationale Gesetzesentw\u00fcrfe f\u00fcr die Erfassung von Arbeitszeiten diverser Branchen vorzulegen, sondern auch Ausnahmeregelungen (z.B. f\u00fcr Kleinstbetriebe) zu schaffen und Berufe zu ber\u00fccksichtigen, deren Arbeitszeit generell schwer zu dokumentieren ist. Auch Home-Office wird besondere Ber\u00fccksichtigung finden.<\/p>\n<p>Jeder Arbeitsschritt wird zeitlich erfasst<\/p>\n<p>Selbst f\u00fcr die mit k\u00fcnftigen Gesetzesvorlagen konfrontierten Politiker beginnt der Arbeitstag bereits vorm Fr\u00fchst\u00fcck mit E-Mails und der Lekt\u00fcre diverser Tageszeitungen. Journalisten sind zu jeder Zeit auf der Suche nach Stories, und vielen kreativen Freiberuflern, Beratern oder Dozenten sind geregelte Arbeitszeiten ohnehin fremd. Dem EuGH-Urteil zufolge m\u00fcsste k\u00fcnftig jede Recherche, jedes Telefonat und das Checken von beruflichen E-Mails im Zug zeitlich erfasst werden.<\/p>\n<p>Was sagt die Politik dazu?<\/p>\n<p>Apropos Politiker. Die deutsche Regierungskoalition zeigte sich schon damals in ihrer Meinung \u00fcber das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes gespalten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine umfassende Arbeitszeiterfassung als notwendig begr\u00fc\u00dfte, um die Rechte der Besch\u00e4ftigten zu sichern, wollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zun\u00e4chst noch ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um die Frage nach einem konkreten Umsetzungsbedarf zu kl\u00e4ren. Je nach Ergebnis des Rechtsgutachtens sollte ein Vorlageverfahren angestrengt werden. Das Ergebnis des Gutachtens liegt leider noch immer nicht vor.<\/p>\n<p>Ja oder Nein<\/p>\n<p>\u00dcbrigens ist die Arbeitszeiterfassung in vielen Branchen l\u00e4ngst \u00fcblich. So w\u00fcrden beispielsweise Krankenh\u00e4user oder Rettungsdienste ohne eine exakte Regelung der Dienstzeiten nicht funktionieren. Ferner bestehen umf\u00e4ngliche Aufzeichnungspflichten im Gastst\u00e4tten- und Hotel-, Bau-, Speditions- und Transportgewerbe sowie in vom gesetzlichen Mindestlohn betroffenen Betrieben.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen nach derzeitiger Rechtslage deutsche Aufsichtsbeh\u00f6rden auch ohne EuGH-Beschl\u00fcsse bereits eine so genannte \u201eTotal-Aufzeichnung\u201c in Betrieben anordnen, welche die arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen nicht oder nur unzureichend einhalten.<\/p>\n<p>Die R\u00fcckkehr der Stechuhr?<\/p>\n<p>Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverb\u00e4nde (BDA) \u00e4u\u00dfert Kritik an dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes. &#8222;Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinf\u00fchrung der Stechuhr im 21. Jahrhundert&#8220;, hei\u00dft es in einer Stellungnahme. &#8222;Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren.&#8220; Vereinzelt macht gar der Begriff &#8222;R\u00fcckfall in die Steinzeit&#8220; die Runde.<\/p>\n<p>Das Ende der Flatrate<\/p>\n<p>Dem gegen\u00fcber begr\u00fc\u00dft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) das EuGH-Urteil als Grundlage f\u00fcr eine faire Dokumentation auch jener T\u00e4tigkeiten, welche bislang nebenbei in der Freizeit erledigt und somit nicht als Arbeitszeit bewusst wahrgenommen wurden. So werde der &#8222;Flatrate-Arbeit&#8220; ein Riegel vorgeschoben, wie Annelie Buntenbach, Mitglied im Bundesvorstand des DGB, betonte: &#8222;Statt mit der Stechuhr k\u00f6nnte man heutzutage schlie\u00dflich per Smartphone und App die Arbeitszeit dokumentieren.&#8220;<\/p>\n<p>Wie machen das andere L\u00e4nder mit der Zeiterfassung?<\/p>\n<p>Werfen wir doch mal einen Blick hin\u00fcber zu unseren EU-Nachbarn. In Italien oder \u00d6sterreich ist eine generelle Arbeitszeiterfassung verpflichtend. Der franz\u00f6sische Gesetzgeber schreibt diese zumindest f\u00fcr jene Arbeitsverh\u00e4ltnisse vor, die keinem horaire collectif (=kollektiver Schichtplan) unterliegen.<\/p>\n<p>Es bedarf jedoch keiner Stechuhr, um in der Arbeitswelt 4.0 die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu gew\u00e4hrleisten. Im \u00f6sterreichischen Arbeitszeitgesetz (AZG) hei\u00dft es: &#8222;Der Arbeitgeber hat zur \u00dcberwachung der Einhaltung der in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten in der Betriebsst\u00e4tte Aufzeichnungen \u00fcber die geleisteten Arbeitsstunden zu f\u00fchren.&#8220;<\/p>\n<p>Stechuhr? Pustekuchen!<\/p>\n<p>Um diese Anforderung zu erf\u00fcllen, erfassen die Mitarbeiter Ihre Arbeitszeiten selbst mit Hilfe von Apps oder Tools. So haben Sie ihre Zeiten im Blick und f\u00fcr den Fall eines Rechtsstreits oder einer \u00dcberpr\u00fcfung durch Aufsichtsbeh\u00f6rden jederzeit parat. Darunter leidet aber weder ihre Selbstorganisation noch das Vertrauensverh\u00e4ltnis zu ihren Arbeitgebern. Auch dies ist Arbeitswelt 4.0.<\/p>\n<p>Doch was bedeutet das EuGH-Urteil nun f\u00fcr deutsche Betriebe? &#8222;Mach\u2019s gut, Vertrauen?&#8220;<\/p>\n<p>Nein. Denn die Erfassung geleisteter Arbeitszeiten kollidiert nicht mit dem der Vertrauensarbeitszeit zugrunde liegenden Gedanken der Eigenverantwortung und Flexibilit\u00e4t. Durch Dokumentierung ihrer Arbeitszeiten geben die Arbeitnehmer ihre Souver\u00e4nit\u00e4t ja keineswegs preis. M\u00f6glicherweise steigert der bessere \u00dcberblick \u00fcber ihre tats\u00e4chlich geleisteten Zeiten sogar ihre Lebensqualit\u00e4t durch weniger Mehrarbeitsstunden. Und somit die von Arbeitgebern gew\u00fcnschte Motivation.<\/p>\n<p>Vertrauen und Wertsch\u00e4tzung<\/p>\n<p>Das Vertrauen eines Arbeitgebers in seinen Mitarbeiter h\u00e4ngt nicht von europ\u00e4ischen oder nationalen Urteilen ab, sondern von der Wertsch\u00e4tzung, mit der beide einander begegnen. Diese wird wie erw\u00e4hnt nicht dadurch untergraben, dass die bislang &#8222;gemerkten&#8220; Arbeitszeiten k\u00fcnftig genau erfasst werden. Vielmehr schafft man mit diesem Instrument eine f\u00fcr beide Seiten verl\u00e4ssliche Rechtssicherheit.<\/p>\n<p>Eine positive Einstellung<\/p>\n<p>Insofern kommt der Abgesang auf die Vertrauensarbeitszeit also verfr\u00fcht. Sicher, das Dokumentieren von Arbeitszeiten bringt Kosten und Verwaltungsaufwand mit sich. Doch dank moderner Zeiterfassungssysteme d\u00fcrfte sich beides in Grenzen halten. Und vielleicht in Zukunft teure Rechtsstreits wie denjenigen vermeiden, welcher dem EuGH-Urteil zugrunde lag.<\/p>\n<p>So bedeutet das Urteil aus Luxemburg also keine Diskreditierung, sondern je nach Sichtweise sogar eine Aufwertung der Vertrauensarbeitszeit. Demnach sollte es nicht hei\u00dfen: &#8222;Mach\u2019s gut!&#8220; Sondern vielmehr: &#8222;Machen wir\u2019s k\u00fcnftig besser.&#8220;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr manche ist sie im Lauf der Jahre zum Freund geworden, andere fremdeln noch heute mit ihr: Die Vertrauensarbeitszeit. Seit 2019 sorgt ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) f\u00fcr Wirbel und die Wiedereinf\u00fchrung der generellen Arbeitszeiterfassung \u2013 wenn auch unter ver\u00e4nderten Vorzeichen. 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