{"id":1231,"date":"2023-04-13T16:03:24","date_gmt":"2023-04-13T16:03:24","guid":{"rendered":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1231"},"modified":"2023-04-20T15:12:28","modified_gmt":"2023-04-20T15:12:28","slug":"mindestlohnerhoehung-ist-er-wirklich-ein-grosser-schritt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/holger-montag.de\/?p=1231","title":{"rendered":"Mindestlohnerh\u00f6hung: Ist sie wirklich ein gro\u00dfer Schritt?"},"content":{"rendered":"<p>Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro brutto je Stunde angehoben. Dies bedeutet nicht nur eine Lohnerh\u00f6hung f\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte, sondern auch viel Rechenarbeit und Organisationsaufwand f\u00fcr deren Arbeitgeber. Weitere Auswirkungen sind absehbar: Mittelfristig wird wohl mit Preissteigerungen und tariflichen Auseinandersetzungen zu rechnen sein.<\/p>\n<p>Fairness auf dem Arbeitsmarkt<\/p>\n<p>Die Erh\u00f6hung des Mindestlohns war bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgelegt und wurde in mehreren Schritten vollzogen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg er damit insgesamt um 25 Prozent. Ziel: Ein fairer Wettbewerb um Arbeitskr\u00e4fte. Unangemessen niedrige L\u00f6hne sollen damit k\u00fcnftig ausgeschlossen und mehr Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse \u00fcberf\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Mindestlohn und Medianlohn<\/p>\n<p>Bis 2015 existierte keine solche Lohnuntergrenze in Deutschland, was zu teilweise skurrilen Stundenl\u00f6hnen f\u00fchrte. Der heutige Mindestlohn orientiert sich am so genannten Medianlohn und entspricht 60 Prozent dieses Mittelwertes deutscher Stundenl\u00f6hne. Wer weniger verdient, gilt bereits als armutsgef\u00e4hrdet. Der Mindestlohn stieg seit 2021 um 25 Prozent.<\/p>\n<p>Wer bestimmt eigentlich den Mindestlohn?<\/p>\n<p>Die so genannte, unabh\u00e4ngige Mindestlohnkommission besteht aus einem\/einer Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Alle f\u00fcnf Jahre schlagen die Spitzenverb\u00e4nde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je drei Vertreterinnen und Vertreter f\u00fcr die Mindestlohnkommission vor. Diese unterbreitet der Bundesregierung alle zwei Jahre Vorschl\u00e4ge zum Mindestlohn (n\u00e4chster Termin: 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024) und evaluiert fortlaufend dessen Auswirkungen.<\/p>\n<p>Von Praktikanten und Niedrigl\u00f6hnern: Auch und gerade sie profitieren unter Umst\u00e4nden am meisten von der Mindestlohnerh\u00f6hung<\/p>\n<p>Der Mindestlohn gilt f\u00fcr alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen auch f\u00fcr Praktikanten. Auszubildende, Langzeitarbeitslose, selbstst\u00e4ndige und ehrenamtlich t\u00e4tige Personen gelten hingegen nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes.<\/p>\n<p>Insgesamt profitieren 6,2 Millionen Menschen von der Erh\u00f6hung des Mindestlohns. Die H\u00e4lfte von ihnen arbeitet im so genannten Niedriglohnsektor, in dem wiederum Frauen mit 57 Prozent den L\u00f6wenanteil ausmachen. In ihm sind auch deutlich mehr Ost- als Westdeutsche besch\u00e4ftigt \u2013 vorwiegend in Branchen wie dem Handel, dem Gastgewerbe und dem Gesundheits- und Sozialwesen.<\/p>\n<p>Viele, viele Minijobber. H\u00e4tten Sie\u2019s gedacht?<\/p>\n<p>6,2 Millionen Menschen entsprechen gut 22 Prozent aller Besch\u00e4ftigten \u2013 doppelt so viele wie bei Einf\u00fchrung des bundesweiten Mindestlohns im Jahr 2015. Durch Mini- und Teilzeitjobs stieg dieser Wert ebenso an wie durch Berufsneulinge und Wiedereinsteiger.<\/p>\n<p>Gastgewerbe und Einzelhandel sind besonders betroffen<\/p>\n<p>Diese und andere Branchen waren in den vergangenen Jahren bereits durch arbeits- und geldmarktpolitische Vorg\u00e4nge, die Corona-Krise und weitere Faktoren ersch\u00fcttert worden. Die Erh\u00f6hung des Mindestlohns d\u00fcrfte sie vor zus\u00e4tzliche Probleme stellen und mittelfristig zu h\u00f6heren Preisen beispielsweise in Superm\u00e4rkten, Restaurants oder Hotels f\u00fchren.<\/p>\n<p>Nichts wirklich Neues<\/p>\n<p>Der Effekt w\u00e4re nicht neu. In Folge der Einf\u00fchrung des ersten Mindestlohns im Jahr 2015 waren in den damals betroffenen Branchen Preissteigerungen um 18 Prozent zu verzeichnen gewesen. Andere Branchen erh\u00f6hten ihre Preise im Vergleichszeitraum um lediglich 0,8 Prozent. Der Stundenlohn ihrer Mitarbeiter lag halt ohnehin \u00fcber dem Mindestlohn.<\/p>\n<p>Nach oben offen: Branchenmindestl\u00f6hne<\/p>\n<p>Der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gilt als unterste Lohngrenze f\u00fcr nahezu alle Besch\u00e4ftigten. Lag der tariflich vereinbarte Stundenlohn einer Branche unterhalb des Mindestlohns, musste er innerhalb einer \u00dcbergangsfrist an diesen Stundensatz angepasst werden. Meist liegt der so genannte Branchenmindestlohn aber oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns &#8211; und differiert je nach Branche stark. So betr\u00e4gt er beispielsweise f\u00fcr Ger\u00fcstbauer derzeit 12,85 Euro, f\u00fcr ungelernte Pflegekr\u00e4fte 13,70 Euro und f\u00fcr Pflegefachkr\u00e4fte 17,10 Euro.<\/p>\n<p>Minijob und Mindestlohn: Rechenaufgaben f\u00fcr Personalplaner<\/p>\n<p>F\u00fcr viele Unternehmen bedeutet die Anhebung des Mindestlohns aber nicht blo\u00df einfach h\u00f6here Lohnkosten. Sie m\u00fcssen darauf achten, dass besch\u00e4ftigte Minijobber ihre Verdienstobergrenze auch k\u00fcnftig nicht dauerhaft und geplant \u00fcberschreiten. Eine solche \u00dcberschreitung ist lediglich in ungeplanten Ausnahmef\u00e4llen erlaubt (maximal in zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres). Anl\u00e4sslich der Mindestlohn-Erh\u00f6hung ist Kalkulieren angesagt.<\/p>\n<p>Minijob und Mindestlohn: Die magische Grenze<\/p>\n<p>Bei h\u00e4ufiger oder dauerhafter \u00dcberschreitung ihrer Verdienstobergrenze gelten Minijobber als Midijobber \u2013 und sind in allen Sozialversicherungszweigen beitragspflichtig. Neben den Abgaben f\u00fcr die Renten- und Krankenversicherung muss der Arbeitgeber dann auch solche zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung entrichten.<\/p>\n<p>Angehobene Verdienstgrenze<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber hat gleichzeitig mit der Erh\u00f6hung des Mindestlohns ab Oktober 2022 auch die Verdienstobergrenze von bislang 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Damit sind rechnerisch 43,33 Monatsarbeitsstunden m\u00f6glich, was in etwa dem fr\u00fcheren Niveau von 43,06 Stunden entspricht. Dennoch erfordern die selbst gesetzten oder gesetzlich festgelegten personellen Vorgaben erneutes und exaktes Nachrechnen.<\/p>\n<p>Der Mindestlohnrechner<\/p>\n<p>Sie m\u00f6chten kalkulieren, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht und wie hoch der entsprechende Stundenlohn ist? Das geht ganz einfach mit dem Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums: <a href=\"https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Arbeitsrecht\/Mindestlohn\/Mindestlohnrechner\/mindestlohn-rechner.html\">https:\/\/www.bmas.de\/DE\/Arbeit\/Arbeitsrecht\/Mindestlohn\/Mindestlohnrechner\/mindestlohn-rechner.html<\/a><\/p>\n<p>Mindestlohn: Welche Sanktionen drohen bei Verst\u00f6\u00dfen?<\/p>\n<p>Auftraggeber haften f\u00fcr die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Das gilt auch dann, wenn sie andere Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragen. Mindestlohn- und andere Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen teuer werden: Geldbu\u00dfen bis zu 500.000 Euro sollen Missbrauch vorbeugen.<\/p>\n<p>Vergleiche mit anderen L\u00e4ndern<\/p>\n<p>\u00dcbrigens setzt Deutschland im innereurop\u00e4ischen Vergleich keineswegs Ma\u00dfst\u00e4be beim Mindestlohn, \u00fcberholt aber mit der j\u00fcngsten Erh\u00f6hung immerhin L\u00e4nder wie Belgien, die Niederlande oder das strukturschwache Irland. Spitzenreiter ist Luxemburg mit derzeit 13,05 Euro pro Stunde. Die aktuellen EU-Mindestl\u00f6hne k\u00f6nnen Sie hier vergleichen: <a href=\"https:\/\/www.dgb.de\/schwerpunkt\/mindestlohn\/++co++f1183d2a-cd8a-11e4-ade1-52540023ef1a\">https:\/\/www.dgb.de\/schwerpunkt\/mindestlohn\/++co++f1183d2a-cd8a-11e4-ade1-52540023ef1a<\/a><\/p>\n<p>Bewahrt der h\u00f6here Mindestlohn die Betroffenen vor Altersarmut?<\/p>\n<p>Nein, eine armutssichere Rente wird auch durch die j\u00fcngste Anhebung des Mindestlohns nicht gesichert. So erlangt ein Arbeitnehmer nach 45 Vollzeitarbeitsjahren bei 12 Euro Stundenlohn lediglich einen Rentenanspruch von etwa 860 Euro. Um nicht als armutsgef\u00e4hrdet zu gelten, m\u00fcsste seine Rente bei mindestens 942 Euro liegen.<\/p>\n<p>Welche Folgen k\u00f6nnte die Mindestlohnerh\u00f6hung haben?<\/p>\n<p>Von Experten werden gleich mehrere Folgeeffekte der Mindestlohnerh\u00f6hung erwartet. So d\u00fcrften etwa die Produkt- und Dienstleistungspreise vieler Unternehmen ansteigen, die die h\u00f6heren L\u00f6hne damit ausgleichen. Ergebnis: Die soeben zumindest unter Mindestlohnempf\u00e4ngern gestiegene Kaufkraft verringert sich prompt wieder.<\/p>\n<p>Die Nachfrage nach Konsumartikeln wird ansteigen<\/p>\n<p>Dieser Effekt d\u00fcrfte dadurch verst\u00e4rkt werden, dass \u00fcber sechs Millionen Menschen in Deutschland seit Oktober deutlich mehr Lohn zur Verf\u00fcgung steht und erfahrungsgem\u00e4\u00df ihre Nachfrage nach Konsumartikeln ansteigen wird. Da aber nicht nur deren Preis, sondern beispielsweise auch die H\u00f6he von Mieten den Gesetzen von Angebot und Nachfrage gehorcht, ist vielerorts mit Kostensteigerungen zu rechnen, die gerade Geringverdienern keinen Raum zum Ansparen lassen.<\/p>\n<p>Der Domino-Effekt<\/p>\n<p>Die Preissteigerungen benachteiligen auch all jene Arbeitnehmer, die nicht von der Mindestlohnerh\u00f6hung profitieren, weil ihr Stundenlohn diesen \u00fcbersteigt. Es ist zu vermuten, dass viele Gewerkschaften versuchen werden, die Geh\u00e4lter ihrer Mitglieder wieder deutlicher vom Mindestlohn abzuheben und die Abst\u00e4nde im so genannten Lohngitter wiederherzustellen. Der n\u00e4chste zu erwartende Effekt lautet folgerichtig \u201etarifliche Auseinandersetzung\u201c.<\/p>\n<p>Der Rotstift macht die Runde<\/p>\n<p>Und das in einer Zeit, in der die Arbeitgeber sich nach den zum Teil mageren Corona-Jahren mit vielen zus\u00e4tzlichen Kosten herumschlagen m\u00fcssen. Ob Mindestlohn, steigende Energiepreise oder die Anschaffung eines Systems zur Zeiterfassung (wir berichteten in unserem Blog-Beitrag Das BAG und die generelle Zeiterfassung: Ein Paukenschlag? dar\u00fcber): Eine langfristige und stabile Planung ist gefragt. Wohl dem, der zumindest beim Thema Zeiterfassungssysteme bereits vorgesorgt hat.<\/p>\n<p>Ein ewiges Hin und Her<\/p>\n<p>Bereits nach der Einf\u00fchrung des ersten bundeseinheitlichen Mindestlohns 2015 stiegen laut einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung die Tarifl\u00f6hne f\u00fcr Besch\u00e4ftigte st\u00e4rker als in den Jahren davor. Was wiederum zu h\u00f6heren Lohnkosten der Unternehmen und Preissteigerungen f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Vor allem in der Gastronomie ist mit Preiserh\u00f6hungen zu rechnen<\/p>\n<p>Wie erw\u00e4hnt, d\u00fcrften sie sich haupts\u00e4chlich in Branchen bemerkbar machen, in denen viele Mindestlohnempf\u00e4nger besch\u00e4ftigt sind. Die aktuelle Studie des WSI sieht die Gastronomie mit durchschnittlich 3,4 Prozent h\u00f6heren Mindestlohnkosten weit vorne, w\u00e4hrend der Einzelhandel mit etwa 1,6 Prozent rechnen muss. Das ist nicht wenig, aber kein Vergleich zur Einf\u00fchrung des ersten Mindestlohns im Jahr 2015. In dieser Zeit stiegen die Eink\u00fcnfte von Mindestlohnempf\u00e4ngern teilweise noch um satte 15 Prozent.<\/p>\n<p>Makro\u00f6konomische Simulationsrechnungen zum Mindestlohn<\/p>\n<p>Simulationsrechnungen der Hans-B\u00f6ckler-Stiftung <a href=\"https:\/\/www.boeckler.de\/de\/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008230\">https:\/\/www.boeckler.de\/de\/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008230<\/a> zeigen auf, dass die Erh\u00f6hung des Mindestlohns keinen nennenswerten Einfluss auf die Inflationsrate haben d\u00fcrfte. Angesichts der verbesserten Einkommenssituation von Millionen Mindestl\u00f6hnern sei ein h\u00f6herer Mindestlohn daher nicht nur sozialpolitisch, sondern auch \u00f6konomisch sinnvoll.<\/p>\n<p>Droht eine Entlassungswelle aufgrund der Mindestlohnerh\u00f6hung?<\/p>\n<p>Damals rechneten viele Politiker mit dem Wegfall von Arbeitspl\u00e4tzen durch zu hohe Lohnkosten. Eine Einsch\u00e4tzung, die inzwischen widerlegt wurde, auch wenn diese Angst auch heute noch gesch\u00fcrt wird. Zwar entfielen seinerzeit wegen des frisch eingef\u00fchrten Mindestlohns mehrere 100.000 Minijobs. Allerdings nicht, weil die Besch\u00e4ftigten allesamt entlassen wurden. Im Gegenteil: Etwa die H\u00e4lfte wechselte vielmehr in einen sozialversicherungspflichtigen Job.<\/p>\n<p>Preissteigerungen durch Trittbrettfahrer<\/p>\n<p>Dass viele Unternehmen die h\u00f6heren Lohnkosten an die Verbraucher weiterreichen werden, gilt hingegen als sicher. Manche &#8222;Trittbrettfahrer&#8220; verwenden sie au\u00dferdem als Vorwand f\u00fcr umfangreichere Preiserh\u00f6hungen, wie der \u00d6konom Joachim Ragnitz vom ifo-Institut Dresden best\u00e4tigt. Er spricht von einer &#8222;Gewinninflation&#8220;, welche die eigentliche Kosteninflation um bis zu 60 % \u00fcbersteige.<\/p>\n<p>Fazit<\/p>\n<p>So gesehen, ist es fraglich, ob der Mindestlohn auch in Zukunft bei den Besch\u00e4ftigten nicht nur f\u00fcr eine gerechte Entlohnung ihrer Arbeitsleistung sorgen wird, sondern auch f\u00fcr einen h\u00f6heren Lebensstandard und finanzielle Planungssicherheit. Gerade letztere w\u00e4re \u00fcberaus w\u00fcnschenswert. Schlie\u00dflich ist sie in Zeiten explodierender Rohstoffpreise und Energiekosten schon schwer genug zu finden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zum 1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro brutto je Stunde angehoben. Dies bedeutet nicht nur eine Lohnerh\u00f6hung f\u00fcr viele Besch\u00e4ftigte, sondern auch viel Rechenarbeit und Organisationsaufwand f\u00fcr deren Arbeitgeber. 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